Ethische Grundsätze

Ethische Grundsätze der wissenschaftlichen Zeitschrift „Przekłady Literatur Słowiańskich”

Ethische Grundsätze für Autoren

Der Autor einer Publikation sollte in derselben Informationen über alle diejenigen unterbringen, die sich an der Veröffentlichung beteiligt haben (inhaltlich, fachlich oder finanziell usw.).

Der Autor füllt zwei Erklärungen aus. In der ersten nimmt er zu den Begutachtungen Stellung und erklärt, ob er die in der Begutachtung enthaltenen Vorschläge übernimmt. Übernimmt er diese nicht, muss er diese Entscheidung begründen. In der zweiten Erklärung gibt der Autor an, ob sein Artikel ein Originalwerk ist, ob es in gedruckter Form schon veröffentlicht worden ist und ob die verwendeten Bildelemente von ihm stammen (die Erklärungsvordrucke finden Sie unter http://www.pls.us.edu.pl/de/dokumente-fur-autoren/.

Wird der Autor auf wesentliche Fehler in seiner Publikation aufmerksam, ist er dazu verpflichtet die Chefredakteurin schnellstmöglich darüber zu informieren. Die Redaktion der Zeitschrift samt Verleger wird im Einvernehmen mit dem Autor alles daran setzen, diese Fehler zu beheben.

Der Autor sollte jegliche Anzeichen von Interessenkonflikt vermeiden (in Bezug auf die Problematik, mit der sich „Przekłady Literatur Słowiańskich” auseinandersetzt, kann ein derartiger Interessenkonflikt eine negative oder positive Bewertung der Tätigkeit im Bereich Übersetzungswissenschaft vonseiten der Personen oder Institutionen sein, mit denen der Autor in einem Dienstverhältnis, einem engen persönlichen Verhältnis, einer Verwandschaftsbeziehung usw. steht).

Ethische Grundsätze für Gutachter

Für die Bewertung eines jeden Artikels werden mindestens zwei von der Redaktion, dem Verlag und der Institution, aus der der Autor stammt, unabhängige polnische und/oder ausländische Gutachter engagiert. Dabei handelt es sich jeweils um Spezialisten der betreffenden Thematik. Die Begutachtungen realisieren das Modell des sog. double-blind review proces, d.h. sie sind anonym. Mit anderen Worten: Gutachter und Autoren kennen den Namen des jeweils anderen nicht. Jede Begutachtung sollte eine Bewertung des vorliegenden Sammelbandes, dessen Beitrags zum gegebenen Forschungsgebiet sowie Bewertungen jedes einzelnen Artikels gemäß dem Begutachtungsformular, das von der Internetseite der Zeitschrift „Przekłady Literatur Słowiańskich” – http://www.pls.us.edu.pl/de/begutachtungsformular/ heruntergeladen werden kann, enthalten.

Merkt ein Gutachter, dass es zu einem Interessenkonflikt zwischen Ihm und dem Autor (z.B. Dienstverhältnis, enges persönliches Verhältnis, Verwandschaftsbeziehung) oder bezüglich einer im Artikel angesprochenen Problematik kommen könnte (in Bezug auf die Problematik, mit der sich „Przekłady Literatur Słowiańskich” auseinandersetzt, kann ein derartiger Interessenkonflikt eine negative oder positive Bewertung der Tätigkeit im Bereich Übersetzungswissenschaft vonseiten der Personen oder Institutionen sein, mit denen der Autor in einem Verhältnis steht), ist er dazu verpflichtet, die Chefredakteurin darüber zu informieren.

Eine detaillierte Beschreibung des Begutachtungsverfahrens finden Sie unter: http://www.pls.us.edu.pl/de/begutachtungsverfahren/

Ethische Grundsätze für die Redaktion

Die Redaktion sorgt für die inhaltliche Qualität der Artikel. Vor Versand des Artikels zur Begutachtung macht sie sich mit demselben vertraut und falls sie wesentliche Mängel oder kleine Fehler bemerkt, wendet sie sich an den Autor mit der Bitte um Ergänzung bzw. Korrektur. Die Redaktion sendet keine Artikel zur Begutachtung, die nicht die Anforderungen und Kritierien eines wissenschaftlichen Artikels erfüllen.

Die Redaktion setzt alles daran, Phänomene wie „ghostwriting” sowie „guest authorship” zu verhindern. Treten diese jedoch wider Bemühungen auf, setzt sie den Arbeitgeber des Autors darüber in Kenntnis.

Die Redaktion der Zeitschrift hält alle im Laufe des Publikationsprozesses eingeholten Informationen geheim, mit Ausnahme der vom Autor im Text veröffentlichten Informationen.

Die Redaktion sorgt im Besonderen dafür, Interessenkonflikte zwischen Autor und Gutachter zu vermeiden (z.B. Dienstverhältnis, enges persönliches Verhältnis, Verwandschaftsbeziehung).